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Der Energieausweis für Wohngebäude ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und Informationen über den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen bereitstellt. Er dient dazu, potenziellen Käufern oder Mietern einen Überblick über die Energieeffizienz des Gebäudes zu geben und ermöglicht es, den Energieverbrauch verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen.



Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen:


Der Energiebedarfsausweis gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes. Er basiert auf bautechnische Eigenschaften des Gebäudes und berücksichtigt Faktoren wie Dämmung, Fenster, Heizungsanlage usw.


Der Energieverbrauchsausweis hingegen gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes. Zur Erstellung eines Verbrauchausweises werden die Verbräuche der letzten drei Abrechnungsperioden herangezogen.

Beide Ausweise dienen dazu, den Energieverbrauch eines Gebäudes transparent zu gestalten und können bei der Entscheidung für den Kauf oder die Miete eines Gebäudes hilfreich sein.

Seit 2014 muss bei Verkauf oder Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses, ein Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden.

In beiden Ausweisarten wird der errechnete jährliche Energiebedarf bzw. -verbrauch bezogen auf die Nutzfläche in einer Farbskala mit Angabe der Effizienzklasse von A+ bis H dargestellt. Sie erhalten zudem Angaben über das Baujahr oder die Nutzfläche des Gebäudes. Auch Informationen zum Energieträger des Wärmeerzeugers wie beispielsweise Gas, Öl, Strom oder Holz sind in den Ausweisen enthalten.

Sämtliche Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. 

Wenn jedoch eine Sanierung an der Gebäudehülle stattgefunden hat oder der Wärmeerzeuger erneuert wurde, empfiehlt es sich einen neuen Ausweis zu beantragen.




Welche Art von Energieausweis benötige ich für mein Gebäude?
Prinzipiell besteht die freie Wahl zwischen Verbrauch- und Bedarfsausweis.
Dennoch gibt es Voraussetzungen für die Erstellung eines Verbrauchsausweises.

In der Tabelle wird ersichtlich, wann welcher Ausweis erstellt werden darf: